Geschäfte machen in Griechenland
How quickly can I set up a business?
Gemäß L. 4441/2016 werden die Verfahren zur Gründung von Handelsgesellschaften eingeführt. Falls für die Gründung eines neuen Unternehmens (einschließlich seiner steuerlichen Eintragung) die Genehmigung einer staatlichen Behörde erforderlich ist, ist das oben genannte Gesetz anwendbar, sofern eine solche Genehmigung zuvor erteilt wurde. Im Sinne dieses Gesetzes umfasst der Begriff “One-Stop-Service” natürliche oder juristische Personen, die den Staat vertreten und für die Einleitung, Bearbeitung und den Abschluss von Verfahren zur Gründung von Handelsgesellschaften zuständig sind.
What are the legal requirements for setting up my business?
Je nach Rechtsform des zu gründenden Unternehmens ist das griechische Handelsregister oder ein Notar die einzige Anlaufstelle. Für die Einreichung von Unterlagen zur Gründung eines Unternehmens stehen das Informationssystem “One-Stop-Service” und der elektronische “One-Stop-Service” zur Verfügung.
Is there anything else that I should know?
Gemäß L. 4608/2019 und L. 4635/2019 wird eine Frist von 45 Kalendertagen für die Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen für die Durchführung von Projekten, für die Errichtung oder den Betrieb strategischer Investitionen eingeführt, wobei zunächst die Vollständigkeit der formalen Unterlagen zu prüfen ist.
Darüber hinaus gibt es gemäß L. 4712/2020 Steueranreize für Personen, die in neue Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung investieren (Angel-Investoren)
“In Übereinstimmung mit Artikel 3 der Gesetz 4935/2022 im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses (vorgesehen durch Gesetze 4601/2019, 1297/1972, 2166/1993, 4172/2013) erhält das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene neue Unternehmen den Anreiz, seine zu zahlende Einkommenssteuer um 30 % zu senken, da diese Steuer auf der Grundlage des Gewinns vor Steuern des Unternehmens und in Übereinstimmung mit dem griechischen Steuerrecht berechnet wird, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der durchschnittliche Gesamtumsatz der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen unter Berücksichtigung der letzten drei Geschäftsjahre beträgt mindestens 150 % des Umsatzes desjenigen Unternehmens, das unter allen anderen (an dem Zusammenschluss beteiligten) Unternehmen den höheren durchschnittlichen Umsatz während des oben genannten letzten Dreijahreszeitraums erzielt hat.
- Die an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als sehr kleine, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition in Artikel 2 des Anhangs I der Verordnung (EU) 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 eingestuft.
- Der (aus dem Zusammenschluss hervorgegangene) Umsatz des neuen Unternehmens, d.h. der Gesamtumsatz aller an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, wie er sich aus ihren kürzlich festgestellten und veröffentlichten Jahresabschlüssen oder ihren kürzlich eingereichten Einkommenssteuererklärungen ergibt, ist nach Abzug aller konzerninternen Transaktionen gleich oder größer als der Betrag von dreihundertfünfundsiebzigtausend Euro (375.000).
- Das neue (aus dem Zusammenschluss hervorgegangene) Unternehmen beschäftigt mehr als neun (9) Vollzeitbeschäftigte.
Außerdem
“Gemäß Artikel 6 des Gesetzes 4935/2022 kann der oben genannte Anreiz für einen Zeitraum von maximal neun (9) Steuerjahren ab dem Jahr, das auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Unternehmenszusammenschlusses folgt, angewendet werden.
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