Mehrwertsteuer-Leitfaden

Niederlande Mehrwertsteuer-Leitfaden

Wie wird die Steuer genannt?

BTW – Belasting Toegevoegde Waarde (auf Englisch: Mehrwertsteuer) und Omzetbelasting (auf Englisch: Umsatzsteuer)

Was ist die Steuerbehörde?

Belastungsdienst

Um welche Art von Steuer handelt es sich?

Verbrauchsabhängige Steuer auf Verbraucher, Unternehmenstransaktionen und Einfuhren.

Wofür ist sie fällig?

Steuerpflichtiger Umsatz – Die Mehrwertsteuer wird auf die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen erhoben, wenn der “Ort der Lieferung” NL ist. Die Mehrwertsteuer wird auch auf die Einfuhr von Gegenständen erhoben.

Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze?

Steuerpflichtig: 21% – Standardsatz 9% – Ermäßigter Satz 0% – Nullsatz

9% – ermäßigter Satz z.B.

  • Lebensmittel und Wasser
  • Medikamente und Hilfsmittel für die Gesundheitspflege
  • Kunst und Antiquitäten
  • Bücher
  • Einige arbeitsintensive Dienstleistungen
  • Einige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wohnraum
  • Kurzaufenthalte in Beherbergungsbetrieben

0% – Nullsatz z.B.

  • Ausfuhren
  • An ein Zolllager gelieferte Waren
  • An ein Verbrauchsteuerlager gelieferte verbrauchsteuerpflichtige Waren
  • Einige Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Seeschiffen

Von der Mehrwertsteuer befreit z.B.

  • Dienstleistungen im Bereich Finanzen
  • Dienstleistungen im Bereich Versicherung
  • Immobilienverkäufe (älter als 2 Jahre nach der ersten Nutzung) (Option zur Mehrwertsteuer möglich, wenn der Käufer überwiegend mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt) (Verkäufe von neuen und Verkäufe von “im Wesentlichen neu errichteten Immobilien” werden besteuert)
  • Vermietung von Immobilien (Option zur Mehrwertsteuer möglich, wenn der Käufer überwiegend mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt)
  • Gesundheitswesen
  • Bildung durch förderfähige Einrichtungen
  • Dienstleistungen und/oder Verkäufe bei Inanspruchnahme der Regelung für Kleinunternehmen (Jahreshöchstgrenze 20.000 € Umsatz)
Wie sieht eine Mehrwertsteuernummer aus?

NL 1234.45.678.B.01

Hinweis: Alle niederländischen Einzelunternehmer haben zwei niederländische Mehrwertsteuernummern:

  • Die Mehrwertsteuernummer ist nur für den Kontakt mit den niederländischen Steuerbehörden bestimmt (kann nicht im MIAS überprüft werden).
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für Geschäftsvorgänge bestimmt (kann im MIAS überprüft werden)
Gibt es eine Registrierungsgrenze?

Niedergelassene Unternehmen in den Niederlanden müssen sich nicht für MwSt.-Zwecke registrieren lassen, wenn sie nicht verpflichtet sind, sich bei der niederländischen Handelskammer registrieren zu lassen, und wenn ihr Umsatz € 1.800 oder weniger beträgt (Jahresschwelle).

Wann muss sich eine nicht niedergelassene Einrichtung registrieren lassen?
  • Wenn ein nicht niedergelassenes Unternehmen Waren unter eigenem Namen in die NL einführt und keinen Steuervertreter einsetzt
  • Wenn es mit Waren in den NL handelt und die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft im Inland nicht gilt
  • Wenn der Ort der Dienstleistung in den Niederlanden liegt und die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im Inland nicht anwendbar ist
  • Nicht-EU-Unternehmen für die Beantragung einer Mehrwertsteuererstattung
  • Für den Fernabsatz gelten besondere Registrierungsvorschriften (One-Stop-Shop-System / OSS und Import One-Stop-Shop-System / iOSS)
Wann ist der Ort der Lieferung in den NL?

Eine Lieferung von Waren, die physisch in den NL stattfindet (sowohl B2C als auch B2B)

B2B-Dienstleistungen

  • Wenn der Empfänger in den NL ansässig ist (Hauptregel)

B2C-Dienste

  • Wenn der Dienstleistungserbringer in den NL niedergelassen ist (Hauptregel)

Ausnahmen B2B-Dienstleistungen

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit in den NL gelegenen Immobilien
  • Dienstleistungen, einschließlich Eintrittsgelder, im Zusammenhang mit körperlichen Leistungen, einschließlich künstlerischer, kultureller, erzieherischer, sportlicher, unterhaltender Leistungen, Ausstellungen und Konferenzen/Versammlungen, sofern sie in den NL stattfinden

Befreiung B2C-Dienstleistungen

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit in den NL gelegenen Immobilien
  • Dienstleistungen, einschließlich Eintrittsgelder, im Zusammenhang mit körperlichen Leistungen, einschließlich künstlerischer, kultureller, erzieherischer, sportlicher, unterhaltender Leistungen, Ausstellungen und Konferenzen/Versammlungen, sofern sie in den NL stattfinden
  • Sachverständigengutachten und Arbeiten in Bezug auf bewegliche Sachen
  • Kurzfristige Anmietung (d. h. ein Zeitraum von höchstens 30 Tagen und bei Schiffen von höchstens 90 Tagen) eines Transportmittels, wenn das Transportmittel dem Kunden in den Niederlanden zur Verfügung gestellt wird
  • Langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden hat
  • Personen- und Güterverkehr
  • Restaurant und Catering
  • Digitaltechnik, Telekommunikation und Rundfunk, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden hat
  • Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit Immobilien oder Dienstleistungen in den NL
  • Mehrere spezifische Dienstleistungen
Gibt es besondere Regeln?

In den Niederlanden gelten mehrere Sonderregelungen, z. B:

  • Fernabsatzprogramme

Die Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe an Verbraucher wird in dem EU-Land fällig, in dem der Verbraucher ansässig ist.
Eine reguläre Mehrwertsteuerregistrierung in diesem Land ist dann erforderlich oder es kann eine Sonderregelung (OSS) genutzt werden

Die OSS-Registrierung kann in einem EU-Land Ihrer Wahl vorgenommen werden.
Die auf B2C-Fernverkäufe in der gesamten EU zu zahlende Mehrwertsteuer kann in dieser OSS-Erklärung ausgewiesen werden.

Für den Handel mit Waren mit einem Höchstwert von 150 €, die von außerhalb der EU eingeführt werden, kann eine Registrierung für die EU (iOSS-Regelung) vorgenommen werden, um die NL-Mehrwertsteuer zu zahlen.

Erfolgt der Verkauf jedoch über einen Marktplatz (z.B. Amazon), gilt der Verkauf für Mehrwertsteuerzwecke als über den Marktplatz getätigt und eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Dies gilt auch für Waren, die sich bereits in der EU befinden und einen Wert von mehr als 150 € haben.

Besondere Regeln gelten auch für:

  • Verkauf von verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Darüber hinaus könnten Sonderregelungen gelten, wie z. B.:

  • Regelung für Reisebüros
  • Handelsspannenregelung für Gebrauchtwaren
  • Anbieten von Gutschriften oder Gutscheinen
  • Obligatorische Mehrwertsteuer-Reverse-Charge-Regelungen

(z.B. im Falle des Handels mit elektronischen Geräten)

(z.B. im Falle der Vergabe von Unteraufträgen)

(z.B. im Falle der Auslagerung von Personal)

MwSt.-Gruppe:

  • In den NL ansässige Unternehmen können sich für die Behandlung als MwSt-Gruppe entscheiden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind

Außerdem könnten in diesem Fall besondere Regeln für die Nutzung und den Genuss gelten:

  • Nicht-EU-Lieferanten erbringen Dienstleistungen für NL-Kunden, die nicht bei der Mehrwertsteuer registriert sind:
    • Beratungsdienste
    • Transport Miete
    • Copyright-Transaktionen
    • Finanzdienstleistungen
    • Werbung
    • Einstellung von Personal
    • Pacht von beweglichen Sachen

Erfolgt die tatsächliche Nutzung und Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen in den NL, gilt als Ort der Dienstleistung die NL

Braucht eine nicht gegründete Einrichtung einen Steuervertreter?

Eine steuerliche Vertretung in den NL ist erforderlich:

  • Für die Inanspruchnahme einer Regelung zum Aufschub der auf die Einfuhr in die Niederlande erhobenen Mehrwertsteuer (Genehmigung nach Artikel 23″)
  • Um in den NL für das iOSS-Schema registriert zu werden
  • Für die Einfuhr von Massengütern (z.B. Mineralöle) in die NL
Wie oft muss die Mehrwertsteuererklärung abgegeben werden?

Normalerweise vierteljährlich – kann aber auch monatlich oder jährlich sein.

Werden bei verspäteter Anmeldung Strafen verhängt?

Ja – bis zu 5 Jahre – die nicht gezahlte Steuer ist fällig, zuzüglich einer prozentualen Strafe, die von 0% bis 100% reicht, je nachdem, wie der Fehler entstanden ist, ob er den Steuerbehörden freiwillig gemeldet wurde, wie spät die Meldung erfolgte und wie kooperativ der Steuerzahler bei der Lösung des Problems war.

Eine verspätete Registrierung kann auch dazu führen, dass ein Antrag auf Mehrwertsteuererstattung abgelehnt wird.

Werden unter anderen Umständen Sanktionen verhängt?

Ja, es werden Strafen erhoben:

  • Fehler in der Mehrwertsteuererklärung (bis zu 5 Jahre alt und je nach Umständen zwischen 0 % und 100 % der geschuldeten Steuer) und
  • Verspätete Einreichung und/oder Zahlung (gestaffelt je nach Vorgeschichte).
Kann die von Nicht-NL-Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer zurückgefordert werden?

Nicht-NL-EU-Unternehmen, die während ihrer Geschäftstätigkeit in den NL MwSt. entrichten, können bei ihren örtlichen Steuerbehörden (digitales Portal) eine Erstattung der NL-MwSt. beantragen.

Nicht-NL-Nicht-EU-Unternehmen, die während ihrer Geschäftstätigkeit in den NL MwSt. zahlen, können einen Erstattungsantrag bei den niederländischen Steuerbehörden stellen

Für beide Verfahren gelten genaue Regeln und Fristen für die Einreichung von Anträgen

Kann die Mehrwertsteuer abgezogen werden?

Die Mehrwertsteuer auf Ausgaben kann zurückgefordert werden, wenn sie im Zusammenhang mit “steuerbaren” Umsätzen verwendet werden, und zwar zum Normalsatz von 21 %, zum ermäßigten Satz von 9 % oder zum Nullsatz von 0 %.

Die Mehrwertsteuer auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen getätigt werden, kann in der Regel nicht zurückgefordert werden

Muss ich eine Rechnung ausstellen?
  • Rechnungen müssen ausgestellt werden (Hauptregel)
  • In den meisten Fällen muss keine Rechnung ausgestellt werden, wenn Privatpersonen beliefert werden (es gelten besondere Regeln, z. B. wenn ein Auto oder ein anderes Transportmittel an eine Privatperson in den NL verkauft wird).
  • Für Fernverkäufe gelten besondere Regeln
  • Es gibt besondere Anforderungen an die Angaben auf Rechnungen (z. B. können Rechnungen in Fremdwährung ausgestellt werden, aber der Mehrwertsteuerbetrag muss in Euro angegeben werden).
Andere Informationen

Die karibischen Niederlande (Aruba, Bonaire, Curaçao, Sint-Maarten, Saba und Sint-Eustatius) gelten nicht als Teil der EU und haben andere Regeln für die Mehrwertsteuer/indirekte Steuern.

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