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ESG-Update in den Vereinigten Staaten

February 6, 2024

Die Experten unseres ESG-Ausschusses bewerten die Entwicklung von ESG in Nordamerika und untersuchen die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung und wie diese die Geschäftstätigkeit in der Region in den ersten Monaten des Jahres 2024 verändert.

SEC-Regelungsvorschlag – Verbesserung und Standardisierung von klimabezogenen Informationen für Investoren

Im März 2022 schlug die SEC Regeln zur Verbesserung und Standardisierung der klimabezogenen Offenlegung für Investoren vor, die für alle bei der SEC registrierten Unternehmen gelten sollen. Die Veröffentlichung der endgültigen Regelung wurde aufgrund der zahlreichen kritischen Rückmeldungen, die während der Kommentierungsphase eingingen, mehrfach verschoben und wird nun für April 2024 erwartet.

Klimabezogene Offenlegung

Die Angaben in diesem neuen Abschnitt des Formblatts 10-K würden sich auf Folgendes beziehen:

  • Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Treibhausgasemissionen (basierend auf dem Greenhouse Gas Protocol).
  • Klimabedingte Risiken und Chancen.
  • Prozesse des Klimarisikomanagements.
  • Klimaziele und Ziele.
  • Governance und Aufsicht über klimabezogene Risiken.

Fußnoten zu den geprüften Jahresabschlüssen

Die Angaben in einer Fußnote zum Jahresabschluss würden Finanzkennzahlen für klimabezogene Ereignisse (z. B. Unwetter) und Übergangsaktivitäten (z. B. Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen) liefern. Solche Angaben würden auch der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung (ICFR) und der externen Prüfung eines Registranten unterliegen.

SEC-Regelungsvorschlag– Offenlegung des Humankapitalmanagements

Auf der Regelungsagenda der SEC für Oktober 2023 steht ein Regelungsvorschlag zur Verbesserung der Offenlegung des Humankapitalmanagements durch die Registranten. Es wird erwartet, dass er erläutert, welche Informationen die Unternehmen in das Formblatt 10K aufnehmen müssen, wenn sie Themen wie Sicherheit und Vielfalt erörtern.

SEC – Vorschlag für eine Regelung zur Diversität in den Unternehmensvorständen

Auf der Regelungsagenda der SEC für April 2024 steht ein Regelungsvorschlag zur Verbesserung der Offenlegung der Vielfalt der Verwaltungsratsmitglieder und -kandidaten durch registrierte Unternehmen.

Vorgeschlagene Regelung zur Offenlegung des Klimas für Bundesauftragnehmer

Nach der vorgeschlagenen Regelung in der Bundesbeschaffungsverordnung müssten die Auftragnehmer des Bundes ihre Treibhausgasemissionen offenlegen und wissenschaftlich fundierte Reduktionsziele festlegen. Ein Termin für die endgültige Regelung steht noch nicht fest; sie könnte Ende 2023 oder Anfang 2024 in Kraft treten.

Auftragnehmer, die zwischen 7,5 und 50 Millionen Dollar an Bundesverträgen erhalten (bedeutende Auftragnehmer), müssen ihre Scope 1- und 2-THG-Emissionen offenlegen. Die Frist für die Berichterstattung beträgt ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der endgültigen Regelung.

Auftragnehmer, die Bundesaufträge im Wert von mehr als 50 Millionen Dollar erhalten (große Auftragnehmer), müssen ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie “relevante” Scope-3-Emissionen offenlegen. Der Zeitplan für die Berichterstattung über Scope-1- und Scope-2-Emissionen beträgt ein Jahr ab dem Inkrafttreten der endgültigen Regelung und für Scope-3-Emissionen zwei Jahre ab dem Inkrafttreten der endgültigen Regelung. Darüber hinaus müssen die großen Auftragnehmer ihre klimabezogenen finanziellen Risikofaktoren offenlegen und wissenschaftlich fundierte Emissionsziele entwickeln. Die Frist für die Einhaltung beträgt zwei Jahre ab Inkrafttreten der endgültigen Regelung.

Gesetzesentwürfe zur Offenlegung des Klimas in Kalifornien

Kalifornien hat im Oktober 2023 drei Gesetze erlassen, die Unternehmen mit bestimmten Verbindungen zu Kalifornien zur Offenlegung klimarelevanter Daten verpflichten.

Gesetz über die freiwillige Offenlegung des Kohlenstoffmarktes (AB 1305)

AB 1305 konzentriert sich auf freiwillige Kohlenstoffausgleiche (“VCOs”) und damit verbundene Netto-Null-Ansprüche. AB 1305 gilt für Unternehmen, die in Kalifornien Emissionserklärungen abgeben oder in Kalifornien VCOs kaufen/verkaufen, unabhängig von ihrer Größe oder ihren Einnahmen.

  • Unternehmen, die Behauptungen über Netto-Null-Emissionen oder den Status der Kohlenstoffneutralität aufstellen, müssen offenlegen, wie sie die Richtigkeit dieser Behauptungen ermittelt haben.
  • Unternehmen, die Emissionsangaben machen und VCOs kaufen oder verwenden, müssen detaillierte Informationen über die VCOs offenlegen.
  • Unternehmen, die VCOs vermarkten oder verkaufen, sind verpflichtet, Einzelheiten über das Klimaschutzprojekt offenzulegen.

Die AB 1305 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.

Gesetz über die Rechenschaftspflicht für Klimadaten von Unternehmen (SB 253)

SB 253 konzentriert sich auf die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol (“GHG Protocol”). SB 253 gilt für öffentliche und private US-Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 1 Milliarde Dollar, die “in Kalifornien geschäftlich tätig sind”, unabhängig davon, wo der Umsatz erzielt wurde (einschließlich außerhalb der USA erzielter Umsätze).

Scope 1 und Scope 2 Emissionen

Unternehmen müssen ihre jährlichen Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen im Jahr 2026 veröffentlichen (auf der Grundlage von Informationen aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr, d. h. 2025). Zunächst ist eine begrenzte Sicherheit erforderlich, und für die Informationen aus dem Jahr 2029 (die im Jahr 2030 eingereicht werden) wird eine angemessene Sicherheit verlangt.

Scope 3-Emissionen

Unternehmen müssen ihre jährlichen Scope-3-THG im Jahr 2027 (auf der Grundlage von Informationen aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr, d. h. 2026) offenlegen.

Die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen wird erst 180 Tage nach der Veröffentlichung der Scope-1- und Scope-2-Informationen fällig. Begrenzte Zusicherungen zu Scope-3-Emissionen werden ab 2030 (auf der Grundlage von Informationen aus dem Jahr 2029) erforderlich sein, können sich aber bis zum Vorliegen weiterer Leitlinien noch ändern.

Treibhausgase: Klimabedingte finanzielle Risiken (SB 261)

SB 261 konzentriert sich auf die Berichterstattung über klimabezogene Finanzrisiken in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures. SB 261 gilt für öffentliche und private US-Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 500 Millionen Dollar, die “in Kalifornien geschäftlich tätig sind”, unabhängig davon, wo der Umsatz erzielt wurde (einschließlich außerhalb der USA erzielter Umsätze).

Unternehmen, die die Berichtspflichten nach SB 261 erfüllen, müssen alle zwei Jahre einen Bericht erstellen und veröffentlichen, in dem die klimabedingten finanziellen Risiken und die Maßnahmen zur Minderung der klimabedingten finanziellen Risiken aufgeführt sind.

Für SB 261 gibt es keine Zusicherungsanforderungen. Ein Unternehmen muss seinen Bericht bis zum 1. Januar 2026 und danach alle zwei Jahre auf seiner Website veröffentlichen.

Für weitere Informationen zu ESG klicken Sie hier, um den Sustainability Hub von Kreston Global aufzurufen.