
Aurore Calvi
Geschäftsführender Direktor, OmniTrust, Luxemburg
Aurore Calvi ist die Geschäftsführerin von OmniTrust. Mit einer bemerkenswerten Karriere von mehr als 25 Jahren in einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und verschiedenen Treuhandorganisationen hatte sie seit 2009 die Position des CFO bei Capita Assets Services/Link inne und wurde 2015 ein von der CSSF zugelassenes Verwaltungsratsmitglied, eine Funktion, die sie bis zu ihrem Ausscheiden Ende 2018 ausübte. Im Jahr 2019 gründete sie die OmniGroup. Seit 2022 ist sie Mitglied des Vorstands der luxemburgischen Wirtschaftsprüferkammer und vertritt dort kleine und mittlere Unternehmen auf Vorstandsebene.
Luxemburgs Steuererleichterungen für Investitionen 2024
June 1, 2024
Die luxemburgischen Steuervergünstigungen für Investitionen im Jahr 2024 stehen nach der jüngsten Verabschiedung des Gesetzentwurfs Nr. 8276 durch die Abgeordnetenkammer vor wichtigen Änderungen. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Artikel 152bis des Einkommenssteuergesetzes (LIR) zu reformieren, wobei der Schwerpunkt auf Steuererleichterungen für Investitionen liegt. Die neue Regelung, die ab dem Steuerjahr 2024 in Kraft tritt, bringt erhebliche Vorteile für Unternehmen, die in die digitale Transformation und in ökologische und energetische Transformationsprojekte investieren.
Eine Erinnerung an die luxemburgische Investitionssteuerregelung 2023
Nach dem bestehenden Artikel 152a LIR können Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksbetriebe in Luxemburg eine Investitionssteuergutschrift beantragen. Dieser Anreiz besteht aus zwei Teilen:
Komplementärer Investitionskredit
- Bietet eine 13%ige Steuergutschrift für zusätzliche Investitionen in abschreibungsfähige Sachanlagen, ausgenommen Gebäude, landwirtschaftliche Nutztiere und Bodenschätze.
- Der zusätzliche Investitionswert wird berechnet, indem der Referenzwert (ein Durchschnitt der Immobilienwerte der letzten fünf Jahre) vom Immobilienwert des laufenden Jahres abgezogen wird.
- Bestimmte Vermögenswerte, wie z.B. solche, die über weniger als drei Jahre abgeschrieben werden können, gebrauchte Güter und bestimmte Kraftfahrzeuge, sind ausgeschlossen.
Gesamtkredit für Investitionen
- Gewährt eine Steuergutschrift von 8% auf die ersten 150.000 € förderfähiger Investitionen und eine Gutschrift von 2% auf Beträge, die 150.000 € übersteigen.
- Zu den förderfähigen Investitionen gehören abschreibbare Sachanlagen, Sanitär- und Heizungsanlagen in Hotels sowie Investitionen in Sozialgebäude.
- Für den Erwerb von Software beträgt die Gutschrift 8 % für Investitionen bis zu 150.000 € und 2 % für Beträge über diesem Schwellenwert, wobei die Obergrenze bei 10 % der fälligen Steuer liegt.
Neue Regelung für die Zeit ab 2024
Mit der Reform 2024 wird der zusätzliche Investitionssteuerrabatt abgeschafft und die gesamte Investitionssteuergutschrift wie folgt angepasst:
Globaler Investitionskredit
- Der Basissteuersatz für globale Investitionen in abschreibungsfähige Sachanlagen steigt von 8% auf 12%.
- Die Bedingung der Investitionstranche von 150.000 € wird aufgehoben.
- Für Investitionen, die für eine Sonderabschreibung gemäß Artikel 32bis LIR in Frage kommen, erhöht sich der Kreditsatz auf 14%.
Projekte zur digitalen Transformation und zum ökologischen Wandel
- Investitionen und Ausgaben im Zusammenhang mit der digitalen Transformation oder ökologischen und energetischen Transformationsprojekten kommen für eine Steuergutschrift von 18% in Frage.
- Für Investitionen in abschreibungsfähige Sachanlagen im Rahmen dieser Projekte erhalten Sie eine zusätzliche Gutschrift von 6 %, insgesamt also 18 % Rabatt.
Definitionen
Digitale Transformation: Die Einführung neuer oder deutlich verbesserter Produktions- oder Vertriebsmethoden unter Verwendung digitaler Technologien.
Prozess-Innovation: Signifikante Änderungen der Produktions- oder Vertriebsmethoden mit Ausnahme kleinerer Verbesserungen oder Kapazitätserweiterungen.
Organisatorische Innovation: Die Einführung neuer organisatorischer Methoden oder die Verbesserung der Unternehmensbeziehungen, mit Ausnahme kleinerer Verfahrensänderungen.
Kreislaufwirtschaft: Maximierung des Wertes und der Nutzung von Ressourcen, um Umweltbelastung und Abfall zu reduzieren.
Ökologische und Energiewende: Signifikante technische Veränderungen, die die Umweltauswirkungen bei der Energieerzeugung und Ressourcennutzung reduzieren.
Bedingungen und Verfahren
Zu den förderfähigen Investitionen und Ausgaben gehören:
- Abschreibbare Sachanlagen (ohne Gebäude, Vieh und Bodenschätze).
- Software und Patente (ausgenommen solche von verbundenen Unternehmen).
- Beratung, Diagnose und technische Unterstützung.
- Personal- und Ausbildungskosten, die direkt mit der digitalen oder ökologischen Umstellung zusammenhängen.
Um diese Rabatte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Bescheinigung des Wirtschaftsministers über die Anspruchsberechtigung und die Einhaltung der Vorschriften einholen und die getätigten Investitionen und Ausgaben überprüfen.
Luxemburgs Steuererleichterungen für Investitionen 2024 – Schlussfolgerung
Diese Reform zielt darauf ab, luxemburgischen Unternehmen Anreize zu bieten, in innovative digitale und ökologische Projekte zu investieren, indem sie erhebliche Steuererleichterungen erhalten. Durch die Förderung solcher Investitionen positioniert sich Luxemburg als Vorreiter bei der digitalen Transformation und der nachhaltigen Entwicklung.
Ausführlichere Informationen über die Förderkriterien und das Antragsverfahren finden Sie im vollständigen Text des Gesetzes Nr. 8276 oder bei den luxemburgischen Steuerbehörden.
Wenn Sie mit einem Experten in Luxemburg sprechen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf.