Guillermo Narvaez
Steuerpartner im Büro von Kreston Mexico City, Kreston FLS
Guillermo Narvaez ist Steuerpartner im Büro von Kreston FLS in Mexiko-Stadt und technischer Steuerdirektor der Global Tax Group von Kreston Global sowie Mitglied der International Fiscal Association (IFA). Guillermo ist Steuerexperte für internationale Steuern, Unternehmenssteuern, Verrechnungspreise, Fusionen und Übernahmen, Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsstreitigkeiten.
Im Bereich der internationalen Besteuerung ist Guillermo auf die Analyse und Auslegung von Verträgen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei internationalen Transaktionen spezialisiert.
Nachweis des Wohnsitzes: Zulässiger Nachweis für ein Doppelbesteuerungsabkommen
December 18, 2023
Eine von einer zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Bescheinigung, die den steuerlichen Wohnsitz bestätigt, wird weitgehend als Nachweis des Wohnsitzes einer natürlichen Person akzeptiert. Ein kürzlich ergangenes Urteil der spanischen Gerichte lässt jedoch Zweifel daran aufkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Bescheinigungen werden vor allem dann verwendet, wenn eine Person einen doppelten Wohnsitz hat und festlegen muss, in welchem Staat sie als steuerlich ansässig gelten soll. Um dies zu erreichen, enthalten die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in ihrer Ansässigkeitsklausel, die üblicherweise in Artikel 4 der DBA enthalten ist, einen “Tiebreaker”. Bevor man jedoch zum Tiebreaker übergeht, muss klar sein, dass ein und dieselbe Person in zwei verschiedenen Staaten als steuerlich ansässig gilt, und offensichtlich haben diese Staaten ein DBA in Kraft.
Wohnsitz nachweisen
Die spanische Steuerverwaltung missachtete eine von den USA ausgestellte Steuerbescheinigung mit dem Argument, dass “Amerikaner eine bekommen können, nur weil sie US-Bürger sind”. Dementsprechend vertrat die Behörde den Standpunkt, dass die Person ihre doppelte steuerliche Ansässigkeit in beiden Ländern, den USA und Spanien, nicht nachweisen konnte, so dass es nicht notwendig war, den Tiebreaker des DBA anzuwenden, da die steuerliche Ansässigkeit dieser Person bereits festgelegt war.
Ergebnis des Tribunals
Das höchste spanische Gericht (“Tribunal Supremo”) hob die Entscheidung der Steuerbehörde auf und kam zu dem Schluss, dass eine inländische Behörde nicht befugt ist, die Wirkungen einer von einer anderen Regierung für die internationale Besteuerung ausgestellten Steuerbescheinigung außer Acht zu lassen, wenn diese Bescheinigung zur Anwendung in einem Doppelbesteuerungsabkommen vorbereitet wurde.
Wenn Sie mit jemandem über Doppelbesteuerungsabkommen und den Nachweis des Wohnsitzes sprechen möchten, wenden Sie sich bitte an uns .