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Geschäfte machen in Mexiko

How quickly can I set up a business?

Einholung der Erlaubnis/Genehmigung zur Verwendung des Firmennamens für das neue mexikanische Unternehmen beim Wirtschaftsministerium (3-7 Tage).

Vollmachten (PoAs) von ausländischen Aktionären und Satzungen (1-1,5 Wochen).

Ausfertigung und Erhalt einer Gründungsurkunde beim mexikanischen Notar (2-3 Wochen).

Eintragung der öffentlichen Urkunde in das öffentliche Handelsregister “RPC” (1-4 Wochen, diese Zeit hängt ganz von der Verfügbarkeit des RPC ab).

Eintragung des neuen Unternehmens in das Nationale Register für ausländische Investitionen (10 Arbeitstage nach Abschluss der Eintragung im RPC).

Anmeldung des neuen Unternehmens bei der Steuerbehörde und der Sozialversicherungsbehörde (1 Woche).

What is the minimum investment needed?

Das mexikanische Recht schreibt kein Mindeststammkapital vor. Erforderlich sind lediglich zwei Anteilseigner/Partner, von denen jeder mindestens eine Aktie/Beteiligung zeichnen/halten muss.

(Für “Sociedades Anónimas [S .A.]”Das Mindeststammkapital des Unternehmens sollte mindestens 0,02 Peso-Cent betragen, was sich aus der Tatsache ergibt, dass mindestens zwei Aktionäre erforderlich sind. [minimum one cent per each shareholder]Für “Responsabilidad Limitada [S. de R.L.]” sollte das Mindestgesellschaftskapital der Gesellschaft mindestens 2,00 Pesos betragen, was sich aus der Tatsache ergibt, dass mindestens zwei Gesellschafter erforderlich sind. [one peso per partner]).

Es gibt eine Art von Ein-Aktionärs-Gesellschaft, die “Sociedades por Acciones Simplificadas [S .A.S.]”, aber die Merkmale solcher Unternehmen sind in der Regel nicht mit Unternehmensgruppen vereinbar.

How can I raise finance?

Die Aktionäre/Gesellschafter müssen das gesamte Kapital einbringen.

Sie können Geld oder Vermögenswerte/Sachgüter beisteuern.

Die Beiträge können zum Zeitpunkt der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt gewährt bzw. investiert werden, aber bei Unternehmen des Typs S.A. müssen mindestens 20 % und bei Unternehmen des Typs S. de R.L. 50 % bei der Gründung gewährt werden.

What are the legal requirements for setting up my business?

1. Überprüfung der Tragfähigkeit des Gesellschaftszwecks/der Tätigkeit/des Kerngeschäfts des vorgeschlagenen Unternehmens gemäß dem Gesetz über ausländische Investitionen.

2. Einholung der Genehmigungen zur Verwendung des Firmennamens für das neue mexikanische Unternehmen beim Wirtschaftsministerium.

3. Verarbeiten Sie die Vollmacht der ausländischen Aktionäre für die Gründung sowie die Gründungsurkunde (oder ein anderes Dokument, das die rechtliche Existenz der Gesellschaft belegt [for legal entities]), die im Land des Wohnsitzes ordnungsgemäß notariell beglaubigt und apostilliert wurde.

4. Besorgen Sie sich offizielle Übersetzungen der ausländischen Dokumente und Apostille-Siegel/Bescheinigungen.

5. Festlegung der Struktur des Grundkapitals, des Verwaltungsorgans und der Vollmachten sowie Ausarbeitung der Satzung, um die Gründungsurkunde beim mexikanischen Notar zu vollziehen.

6. Beginnen Sie mit dem Registrierungsprozess bei der RPC.

7. Beschaffung der mexikanischen Steueridentifikationsnummer (“RFC”) sowie der elektronischen Unterschriften und Passwörter.

8. Eröffnen Sie Bankkonten.

9. Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Lizenzen und anderen für die Branche des neuen mexikanischen Unternehmens geltenden Äquivalenten für die Geschäftstätigkeit und die Nutzung von Immobilien.

10. Melden Sie das Unternehmen bei den Sozialversicherungs-/Arbeitsbehörden an.

11. Erstellung und Aufbewahrung von Unternehmensunterlagen:
a. Registerbuch für die Protokolle der Aktionärsversammlungen.
b. Buch des Aktionärsregisters.
c. Buch der Kapitalstockvariationen.
d. Registrierung der Sitzungsprotokolle des Verwaltungsrats.
e. Aktienzertifikate.

12. Mitteilung der Kapitalstruktur an das Wirtschaftsministerium über dessen elektronische Plattform.

13. Eintragung in das nationale Register für ausländische Investitionen.

What structure should I consider?

Empfohlene Art mexikanischer Unternehmen:

“Sociedad de Responsabilidad Limitada” (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), empfohlen für Unternehmensgruppen:

Sie erfordert weniger operative Formalitäten als eine S.A., aber mehr Formalitäten für die Übertragung von Kapitalanteilen und die Aufnahme neuer Gesellschafter.

Es wird durch unteilbare und nicht verhandelbare Kapitalanteile (keine Aktien) repräsentiert.

Jeder Partner hat einen Kapitalanteil, dessen Wert von den von ihm geleisteten Beiträgen abhängt. Die Beteiligung kann nur geteilt werden, wenn es die Gesellschaftsrechte zulassen (z. B. nur die wirtschaftlichen Rechte oder die Stimmrechte).

Die Verantwortung der Partner ist auf die Höhe ihrer jeweiligen Beiträge beschränkt.

Maximal 50 Partner.

Er muss die Jahresabschlüsse jährlich genehmigen.

Freiwilliger Abschlussprüfer; nicht obligatorisch.

Aktienzertifikate sind fakultativ und nicht obligatorisch.

Verwaltet von “Managern” (einem einzigen Manager oder einem Vorstand).

“Sociedad Anónima” (Aktiengesellschaft), empfohlen für unabhängige Investoren (nicht verwandt):

Sie hat mehr operative Formalitäten als eine S. de R.L., aber es ist einfacher, Anteile zu verkaufen und zu übertragen.

Ihr Grundkapital ist in Aktien verbrieft.

Sie gibt dem Kapital den Vorrang vor den Menschen und kann verschiedene Serien oder Gattungen von Aktien für rein kapitalistische Aktionäre ausgeben.

Es handelt sich um eine stärker regulierte Art von Unternehmen, die mehr Stabilität und Vertrauen schaffen kann.

Er muss die Jahresabschlüsse jährlich genehmigen.

Obligatorischer Abschlussprüfer, nicht fakultativ.

Obligatorische Aktienzertifikate, nicht fakultativ.

Verwaltet von “Managern” (Einzelmanager oder Vorstand).

Niederlassung (eine Zweigstelle Ihres Unternehmens in Übersee):

– Es handelt sich dabei nicht um eine eigenständige juristische Person, sondern um eine Erweiterung der Muttergesellschaft im Ausland.
– Genehmigungen/Genehmigungen vor dem Nationalen Register für ausländische Investitionen sind erforderlich.

What advice can you give me in regards to payroll and taxation requirements?
Persönliche Einkommensteuer:

– Steuerpflichtige, die als in Mexiko ansässig gelten, sind mit ihrem weltweiten Einkommen in Mexiko steuerpflichtig.
– Die derzeitigen Einkommensteuersätze in Spanien liegen zwischen 0 % und 35 %.

Soziale Sicherheit:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen auch die Beiträge für die Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz entrichten. Im Allgemeinen kann der derzeitige Prozentsatz der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung bis zu 38,73 % und 2,775 % für den Arbeitnehmer betragen.
Die Arbeitgeber müssen bedenken, dass sie bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit ausländischen Arbeitnehmern die Eigenschaft von Versicherungsnehmern vor dem obligatorischen System der sozialen Sicherheit des IMSS erwerben, da es keine Bestimmung gibt, die sie von diesem Recht ausschließt.

Körperschaftssteuer:

Der derzeitige Körperschaftssteuersatz in Mexiko beträgt: 30%.

MEHRWERTSTEUER:

Die Mehrwertsteuer ist eine “Waren- und Dienstleistungssteuer”, deren Standardsatz 16 % beträgt. Wenn ein Unternehmen steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, muss es Mehrwertsteuer zahlen.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 17. eines jeden Monats.

Anforderungen an die Einhaltung:

Alle Steuererklärungen der Unternehmen müssen auf elektronischem Wege eingereicht werden, wofür ein digitales Zertifikat erforderlich ist.

Is there anything else that I should know?

Um ein neues mexikanisches Unternehmen zu gründen, müssen die Berater und Notare den Kunden zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung identifizieren. Für die ausländischen Anteilseigner gelten die KYC-Verfahren (Know Your Customer).

Einhaltung der Vorschriften:
– Outsourcing.
– Datenschutz.
– Anti-Geldwäsche.
– Korruptionsbekämpfung.
– Ausländische Investitionen.
– Sekretariat.
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