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Herbert M. Chain
Aktionär, Mayer Hoffman McCann P.C. Stellvertretender technischer Direktor, Global Audit Group, Kreston Global

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Herbert M. Chain ist ein sehr erfahrener Wirtschaftsprüfer und Finanzexperte mit mehr als 45 Jahren Erfahrung in den Bereichen Wirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Er war Senior Audit Partner bei Deloitte. Er verfügt über Zertifizierungen der National Association of Corporate Directors und der Private Directors Association und kennt sich mit der Führung von Privatunternehmen und effektivem Risikomanagement aus. Er verfügt über umfassende Kenntnisse im Finanzdienstleistungssektor, einschließlich Vermögensverwaltung und Versicherungen. Herb ist Mitglied des Lenkungsausschusses für Prüfungsmethodik von MHM.

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Guillermo Narvaez
Steuerpartner im Büro von Kreston Mexico City, Kreston FLS

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Guillermo Narvaez ist Steuerpartner im Büro von Kreston FLS in Mexiko-Stadt und technischer Steuerdirektor der Global Tax Group von Kreston Global sowie Mitglied der International Fiscal Association (IFA). Guillermo ist Steuerexperte für internationale Steuern, Unternehmenssteuern, Verrechnungspreise, Fusionen und Übernahmen, Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsstreitigkeiten.

Im Bereich der internationalen Besteuerung ist Guillermo auf die Analyse und Auslegung von Verträgen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei internationalen Transaktionen spezialisiert.

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Globale Buchhaltungs- und Steuerstandards für Kryptowährungen

September 8, 2023

In einem kürzlich erschienenen Artikel in Bloomberg Tax werden die weltweiten Rechnungslegungs- und Steuerstandards für Kryptowährungen untersucht, Herbert M. ChainStellvertretender technischer Direktor der Kreston Global Audit Group und Aktionär, Mayer Hoffman McCann P.C.., und Guillermo NarvaezTechnischer Steuerdirektor bei Kreston Global Tax Group und Tax Partner, Kreston FLSauf die Schwierigkeiten bei der Kodifizierung digitaler Vermögenswerte im Rahmen der bestehenden Rechnungslegungsstandards eingehen. Den vollständigen Artikel können Sie auf Bloomberg Tax lesen, oder Sie lesen die Zusammenfassung unten.

Rechnungslegungs- und Steuerstandards für Kryptowährungen in den Vereinigten Staaten

Am 6. September 2023 hat das Financial Accounting Standards Board (FASB) neue Regeln für die Bilanzierung von Kryptowährungen verabschiedet. Der Standard schreibt vor, dass Krypto-Vermögenswerte in jedem Berichtszeitraum zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, und verlangt zudem erweiterte Angaben für Jahres- und Zwischenberichte. Die Vorschriften treten für die Jahresberichte 2025 in Kraft, können aber auch für frühere Zeiträume übernommen werden. Das FASB wird den Standard voraussichtlich bis zum Jahresende formell veröffentlichen. Was die Besteuerung anbelangt, so gelten Krypto-Vermögenswerte als persönliches Eigentum und unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service) hat vor kurzem neue Vorschriften vorgeschlagen, die 2026 in Kraft treten sollen, um die Steuererklärungen zu vereinfachen und die Steuerhinterziehung einzudämmen.

Globale Rechnungslegungs- und Steuerstandards für Kryptowährungen

Die Autoren heben hervor, dass es derzeit keinen einheitlichen globalen Rahmen für die Regelung von Kryptowährungen gibt, da die lokalen Kriterien voneinander abweichen: China, Japan, Kanada und die EU bieten keine Klassifizierung an. Die steuerliche Behandlung variiert von Land zu Land, wobei Kryptowährungen für Steuerzwecke oft als persönliches Eigentum, immaterielle Güter oder andere Vermögensklassen eingestuft werden. Der fehlende Konsens erstreckt sich auch auf die Bewertungsmodelle, obwohl Länder wie die USA, das Vereinigte Königreich und Australien eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert vorschlagen.

Regulatorische Herausforderungen bei Kryptowährungen

Was die Regulierung anbelangt, so ist die globale Szene vielfältig und die Regulierungsbehörden befinden sich weltweit in einer schwierigen Lage. Die Leitlinien müssen robust genug sein, um den Risiken dieses sich schnell entwickelnden Sektors gerecht zu werden, ohne sein innovatives Potenzial einzuschränken. Die Dringlichkeit dieser Bemühungen wurde durch die jüngsten Rückschläge im Kryptobereich unterstrichen, darunter der Zusammenbruch der FTX-Plattform für digitale Währungen. Solche Vorfälle haben die Besorgnis verstärkt und Regulierungsinitiativen beschleunigt.

In den Vereinigten Staaten hat die Regierung “The Administration’s Roadmap to Mitigate Cryptocurrencies’ Risks” veröffentlicht, einen umfassenden Leitfaden, der sich mit Fragen des Schutzes und der Durchsetzung befasst. In der Zwischenzeit hat die Europäische Union durch ihre kürzlich verabschiedeten Vorschriften für Märkte für Krypto-Assets (MiCA) Fortschritte bei der Schaffung eines einheitlichen Regulierungsrahmens gemacht. Um nicht zurückzubleiben, ist auch Kanada in die Regulierungsarena eingetreten und hat seine erste Reihe von Bundesrichtlinien herausgegeben.

Da die Nationen weiterhin individuelle oder kollektive Schritte unternehmen, liegt es in der Verantwortung der Beteiligten, auf dem Laufenden zu bleiben und sich anzupassen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig die Chancen zu optimieren.

Doppelbesteuerung als Herausforderung für grenzüberschreitende Tätigkeit

Grenzüberschreitende Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten haben auch besondere steuerliche Auswirkungen. Da es keine einheitliche Klassifizierung von digitalen Vermögenswerten als Währungen gibt, spielen die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Steuerpflicht.

Die Navigation durch das Labyrinth der globalen Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften für Kryptowährungen ist nicht einfach, aber die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bieten eine gewisse Orientierung. Diese Abkommen, die einem globalen Standard nachempfunden sind, enthalten die Artikel 7 und 12, die bestimmen, ob Einkünfte aus dem Verkauf eines Krypto-Vermögenswertes als “Geschäftsgewinn” oder als “Lizenzgebühr” gelten.

Festlegung der Anwendung von Artikel 7 und Artikel 12

Artikel 7 findet Anwendung, wenn Sie in einem anderen Land Geld aus laufenden Geschäften verdienen, aber nur, wenn Sie dort eine stabile, dauerhafte Geschäftstätigkeit haben. Artikel 12 kommt ins Spiel, wenn Sie dafür bezahlt werden, dass Sie u. a. die Nutzung eines immateriellen Vermögenswerts wie einer Kryptowährung erlauben.

Die Länder behalten oft einen Teil der Steuer direkt an der Quelle ein, wenn es sich um Lizenzgebühren handelt. Es ist also von entscheidender Bedeutung, herauszufinden, ob Ihr Krypto-Verkauf ein Geschäftsgewinn oder eine Lizenzgebühr ist. Unternehmensgewinne werden in der Regel in Ihrem Heimatland besteuert, es sei denn, Sie haben eine ständige Betriebsstätte im Ausland. Lizenzgebühren hingegen können dort besteuert werden, wo die Zahlung anfällt.

Berücksichtigung von Kryptowährungen gemäß Artikel 12

Kryptos sind immateriell, genau wie eine urheberrechtlich geschützte Software. Es ist jedoch umstritten, ob die bloße Nutzung der Software als “Nutzung des Urheberrechts” gilt, was traditionell eine Lizenzgebühr auslöst. In der Regel müssen Sie die Kontrolle oder die Rechte an der Software haben, damit sie als Lizenzgebühr betrachtet werden kann.

Stellen Sie sich das folgendermaßen vor: Wenn Sie Software von der Stange kaufen, zahlen Sie für die Nutzung der Software selbst, nicht für die zugrunde liegenden Algorithmen oder sonstiges geistiges Eigentum. Daher wird diese Zahlung nicht als Lizenzgebühr betrachtet. Wenn Sie lediglich Kryptowährungen kaufen oder verkaufen und den zugrunde liegenden Algorithmus nicht für weitere finanzielle Gewinne nutzen, kann dies ebenfalls nicht als Lizenzgebühr gelten.

Was sind die praktischen Auswirkungen? Handelt es sich bei Ihren Kryptoeinkünften nicht um Lizenzgebühren, können Sie gemäß Artikel 7 der Quellensteuer in dem anderen Land entgehen. Dies ist besonders bedeutsam angesichts der wachsenden Marktkapitalisierung von Kryptowährungen, die sich derzeit auf rund 1,2 Billionen US-Dollar beläuft.

Da Kryptowährungen weiterhin die traditionellen Finanzsysteme stören und an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen, verändert sich die Regulierungslandschaft ständig. Ob es sich um Rechnungslegungsstandards oder steuerliche Behandlungen handelt, es gibt Unterschiede zwischen den Ländern – von einem vollständigen Verbot bis hin zu einer offenen Akzeptanz. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Experten zu konsultieren, um zu verstehen, wie die einzelnen Rechtsordnungen Krypto-Vermögenswerte behandeln, da die globale Politik noch lange nicht festgelegt ist.

Schlussfolgerung

Mit einer globalen Marktkapitalisierung von fast 1,2 Billionen US-Dollar im Juli 2023 (Rashi Maheshwari, Why Is the Crypto Market Rising Today?, Forbes Advisor) hat sich der Krypto-Asset-Sektor als feste Größe in der Finanzlandschaft etabliert. Und das, obwohl er noch weit von seinem Höhepunkt im Jahr 2021 entfernt ist, der bei fast 3 Billionen Dollar liegt (Davis Chu und Victoria Schumacher, A Deep Dive Into Crypto Valuation, S&P Global). Die Kryptowelt ist unbestreitbar einflussreich, befindet sich aber noch in einer Phase, in der die Politik und die Rahmenbedingungen noch sehr unausgereift sind.

Da sich die regulatorische Landschaft für Krypto-Assets noch in der Entwicklung befindet, werden in den verschiedenen Rechtsordnungen sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Daher ist es unerlässlich, fachkundigen Rat von Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberatern einzuholen.

Wenn Sie Fragen zu Krypto-Vermögenswerten, Buchhaltungs- und Steuerproblemen haben und mit einem Experten sprechen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf.