Mark Taylor
Leiter der internationalen Abteilung und Steuerdirektor, Duncan & Toplis, Vorsitzender der Kreston Global Tax Group
Mark ist Mitglied des Vorstands von Duncan & Toplis und Leiter der Steuerberatungsdienste, die alle 11 Büros des Unternehmens abdecken. Mark verfügt über besondere Fachkenntnisse in den Bereichen internationale Strukturierung sowie Unternehmens- und Vermögenssteuern. Mark ist Leiter der internationalen Steuerabteilung der Kanzlei und leitet außerdem die Abteilungen für Unternehmens- und Gewerbesteuer sowie für Vermögenssteuer. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Steuerplanung und Due-Diligence-Prüfung und hat an vielen großen Immobilientransaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, Übernahmen und Veräußerungen mitgewirkt. Mark ist bestrebt, für seine Kunden einen Mehrwert zu schaffen und eine großartige Teamkultur zu haben. Mark wurde im Juni 2020 zum Vorsitzenden der Global Tax Group bei Kreston ernannt.
Säule 1 der OECD: Umgestaltung der Einhaltung der Steuervorschriften durch multinationale Unternehmen
July 18, 2024
Mark Taylor, Vorsitzender der Kreston Global Tax Group, liefert für FT Adviser eine kritische Analyse der OECD-Leitlinien zu “Betrag A der Säule 1”. Er untersucht die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für ein neues “Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung von Betrag A der ersten Säule”. Dies ist eine Komponente des umfassenderen BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD, das speziell auf die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft ausgerichtet ist. Betrag A zielt darauf ab, die Besteuerungsrechte neu zu verteilen, um sicherzustellen, dass multinationale Unternehmen dort Steuern zahlen, wo ihre Kunden sind, und nicht nur dort, wo sie steuerlich ansässig sind.
Die Einführung eines multilateralen Übereinkommens
Mit diesem Rahmen wird ein entscheidender Wandel in der internationalen Steuerpolitik eingeleitet, indem multinationale Unternehmen (MNCs) verpflichtet werden, ihre Steuerbeiträge an den Standort ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und Wertschöpfung anzupassen. Es weicht vom traditionellen Modell der Steueransässigkeit ab und legt den multinationalen Konzernen eine größere Steuerpflicht in den Ländern auf, in denen sie durch ihr Engagement für die Verbraucher Gewinne erzielen.
Die OECD-Leitlinien stellen einen Fortschritt in dem Bestreben dar, die Säule 1 umzusetzen, auch wenn das für die Umsetzung erforderliche multilaterale Übereinkommen (MLC) noch nicht in Kraft ist.
Die BEPS-Regelung: Ziele und Ergebnisse
Die BEPS-Initiative bekämpft Steuervermeidungsstrategien, die Lücken in den internationalen Steuervorschriften ausnutzen und die nach Schätzungen der OECD jährlich bis zu 240 Milliarden Dollar an entgangenen Einnahmen kosten. Säule 1 betrifft die größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen, die einen Teil ihrer Gewinne in die Länder umverteilen sollen, in denen sie tätig sind. Säule 2 zielt dagegen auf ein breiteres Spektrum von Unternehmen ab und sieht einen Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % vor.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die strategische Antwort
Taylor unterstreicht die Notwendigkeit für multinationale Unternehmen, ihre Steuerstrategien im Lichte dieser Entwicklungen zu überdenken. Digitale Unternehmen müssen trotz ihrer fehlenden physischen Präsenz in einigen Ländern die Steuergesetze des Landes einhalten, in dem ihre Nutzer ansässig sind. Diese Entwicklung der Steuervorschriften könnte die Steuerverbindlichkeiten und die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften erhöhen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mit knapperen Budgets international tätig sind.
Vermeidung und Einhaltung von Vorschriften bekämpfen
Die 15 Maßnahmen der OECD bieten einen Rahmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu standardisieren und die Regierungen in die Lage zu versetzen, Steuervermeidung zu verhindern. Dazu gehören die Sicherstellung der Besteuerung in der digitalen Wirtschaft, die Bekämpfung hybrider Gestaltungen, die Definition kontrollierter ausländischer Unternehmen (CFC) und deren Besteuerung, das Angehen von Steuervergünstigungen, das Schließen von Schlupflöchern in Steuerabkommen und die Anpassung der Verrechnungspreise an die Wertschöpfung.
Vorbereitung auf die BEPS-Veränderung
Die multinationalen Unternehmen und die indirekt betroffenen KMU müssen sich nun mit internationalen Steuerberatern zusammensetzen, um sich in dieser komplexen Landschaft zurechtzufinden. Berater werden eine wesentliche Rolle bei der Umstrukturierung von Geschäftsmodellen, der Bewertung globaler Steuerrisiken und der Entwicklung von Verrechnungspreisstrategien spielen, die den OECD-Richtlinien entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, aber eine gründliche Vorbereitung kann den Überblick über die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und den effektiven globalen Steuersatz verbessern.
Die Zukunft der internationalen Besteuerung
Die angestrebte Reform des internationalen Steuerrechts, die die moderne digitale und globalisierte Wirtschaft widerspiegeln soll, wird zweifellos alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten betreffen. Auch wenn sich die Auswirkungen dieser Reformen noch nicht in vollem Umfang abzeichnen, signalisieren sie doch die feste Entschlossenheit der politischen Entscheidungsträger, den internationalen Steuerrahmen an die modernen wirtschaftlichen Realitäten anzupassen. Diese Änderungen sind nicht auf die größten Unternehmen beschränkt; jedes Unternehmen mit grenzüberschreitenden Verkäufen muss sich anpassen. Mit professioneller Beratung können sich Unternehmen vorteilhaft auf diese Verschiebungen in der globalen Besteuerung einstellen.
Wenn Sie mit einem unserer globalen Steuerexperten sprechen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf.