Immobilienführer – Ungarn
Januar 2024
Dies ist nur ein allgemeiner Leitfaden, der nicht jedes Szenario und die Feinheiten der Mehrwertsteuer auf Immobilien abdecken kann. Eine spezifische Beratung für jede Transaktion oder Lieferung sollte immer von einem Mehrwertsteuerspezialisten eingeholt werden.
Versorgung | Kommerziell/Nicht-Wohngebäude | Wohngebäude | Gemeinnützig |
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Freehold Sale (Verkauf des Rechtstitels) | S/R, wenn die Immobilie neu ist (2 Jahre alt oder weniger). S/R für Bauland. EX, wenn die Immobilie nicht neu ist, aber zur Besteuerung optiert werden kann – S/R für nicht mehrwertsteuerpflichtige Kunden – R/C für mehrwertsteuerpflichtige Kunden (die Option zur Besteuerung hat keine Auswirkungen auf Wohnimmobilien). S/R bei Serienverkäufen (wenn das vierte oder mehr Gebäude, Grundstücke oder eine im Bau befindliche Immobilie oder eine neue Immobilie innerhalb von 2 Kalenderjahren verkauft wird). | S/R, wenn die Immobilie neu ist (2 Jahre alt oder weniger). S/R für Bauland. R/R, wenn die Immobilie neu ist (2 Jahre alt oder weniger) und eine Fläche von weniger als 150 m2 (Wohnung) / 300 m2 (Haus) hat und wenn die Baugenehmigung spätestens am 31. Dezember 2024 rechtskräftig wurde oder der Bau bis zu diesem Datum angemeldet wurde EX, wenn die Immobilie nicht neu ist, aber Sie können sich für die Besteuerung aller Immobilienverkäufe als S/R entscheiden (Option gilt auch für den Verkauf von Gewerbe-/Nichtwohnimmobilien). | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Pachtverträge | EX, aber S/R wenn Option zur Besteuerung durch den Vermieter. Option zur Besteuerung hat keine Auswirkungen auf Wohnimmobilien | EX, aber S/R bei Option zur Besteuerung durch den Vermieter (Option gilt auch beim Verkauf von Gewerbe-/Nichtwohnimmobilien). S/R in allen Fällen in Bezug auf die folgenden Immobilien: Gewerbliche Unterkünfte, Grundstücke für Parkzwecke, Vermietung von Maschinen und anderen Geräten, die dauerhaft mit einer Immobilie verbunden sind (z.B. Versorgungsunternehmen, Tankstelle). | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Übertragung/Verkauf von Immobilien einschließlich Mietern und wenn die Mietverträge vom Käufer fortgeführt werden. | keine Sonderregelungen, siehe Verkauf | keine besonderen Regeln, siehe Verkauf | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Miete | keine besonderen Regeln, siehe Pachtverträge | keine Sonderregelungen, siehe Pachtverträge | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Bauleistungen | Die Inlandsumsatzsteuer gilt, wenn die Arbeiten unter die Baugenehmigung oder die Anmeldung bei den Behörden fallen und der Kunde mehrwertsteuerlich registriert ist. Dann müssen alle Unterauftragnehmer inländische R/C verwenden. Das bedeutet, dass der Schütz die Mehrwertsteuer selbst berechnet (S/R). Andere Fälle S/R. | Die Inlandsumsatzsteuer gilt, wenn die Arbeiten unter die Baugenehmigung oder die Anmeldung bei den Behörden fallen und der Kunde mehrwertsteuerlich registriert ist. Dann müssen alle Unterauftragnehmer inländische R/C verwenden. Das bedeutet, dass der Schütz die Mehrwertsteuer selbst berechnet (S/R). Andere Fälle S/R. | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Konvertierungsdienste | Die Inlandsumsatzsteuer gilt, wenn die Arbeiten unter die Baugenehmigung oder die Anmeldung bei den Behörden fallen und der Kunde mehrwertsteuerlich registriert ist. Dann müssen alle Unterauftragnehmer inländische R/C verwenden. Das bedeutet, dass das Schütz die Mehrwertsteuer selbst auflädt (S/R). In allen anderen Fällen S/R. | Die Inlandsumsatzsteuer gilt, wenn die Arbeiten unter die Baugenehmigung oder die Anmeldung bei den Behörden fallen und der Kunde mehrwertsteuerlich registriert ist. Dann müssen alle Unterauftragnehmer inländische R/C verwenden. Das bedeutet, dass das Schütz die Mehrwertsteuer selbst auflädt (S/R). In allen anderen Fällen S/R. | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Renovierungsarbeiten | Die Inlandsumsatzsteuer gilt, wenn die Arbeiten unter die Baugenehmigung oder die Anmeldung bei den Behörden fallen und der Kunde mehrwertsteuerlich registriert ist. Dann müssen alle Unterauftragnehmer inländische R/C verwenden. Das bedeutet, dass das Schütz die Mehrwertsteuer selbst auflädt (S/R). In allen anderen Fällen S/R. | Die Inlandsumsatzsteuer gilt, wenn die Arbeiten unter die Baugenehmigung oder die Anmeldung bei den Behörden fallen und der Kunde mehrwertsteuerlich registriert ist. Dann müssen alle Unterauftragnehmer inländische R/C verwenden. Das bedeutet, dass das Schütz die Mehrwertsteuer selbst auflädt (S/R). In allen anderen Fällen S/R. | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Materialien nur für den Bau | S/R | S/R | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Überseeische Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, z.B. Architekten, Gutachter | R/C, wenn sie an einen in HU ansässigen, mehrwertsteuerlich registrierten Kunden erbracht werden, aber ansonsten zu einer HU-Mehrwertsteuerregistrierung führen würden. | R/C, wenn sie an einen in HU ansässigen, mehrwertsteuerlich registrierten Kunden erbracht werden, aber andernfalls zu einer HU-Mehrwertsteuerregistrierung führen würden. | keine besonderen Regeln, es gelten die allgemeinen Regeln, siehe vorherige Spalten |
Steuerpflichtig mit Recht auf Rückerstattung der entsprechenden Mehrwertsteuer auf Ausgaben
Standardtarif (“S/R”) = 27%
Ermäßigter Tarif (“R/R”) = 5%
Nulltarif (“Z/R”) = 0%
Reverse charge (“R/C”) = 27%
Steuerbefreiung, ohne Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Ausgaben
Befreit (“EX”) = 0%
Option zur Besteuerung/andere Ausnahmen
Eine Option zur Besteuerung ist eine Entscheidung, die von jedem Unternehmen getroffen wird, das einen Anteil an einem Grundstück oder einer Immobilie hält oder zu halten beabsichtigt. Dies erfordert eine formelle Mitteilung an das ungarische Finanzamt. Das bedeutet, dass Lieferungen, die normalerweise von der Mehrwertsteuer befreit sind, zum Normalsatz besteuert werden, was wiederum bedeutet, dass die Mehrwertsteuer den Käufern oder Mietern in Rechnung gestellt wird. Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien ist dies eine gängige Entscheidung, da sie sich so die Mehrwertsteuer auf die damit verbundenen Ausgaben vom Finanzamt zurückholen können.