
Anna Kupprion ist Steuerberaterin bei Kreston Bansbach (Deutschland).
Sie beginnt ihre Karriere bei einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und kam 2017 zu Kreston Bansbach.
Sie bietet fachkundige Beratung zu internationalen Steuerfragen (insbesondere zu Verrechnungspreisen) und arbeitet auch an internationalen Steuerfragen wie Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuer und kann Sie bestmöglich unterstützen.”

Andreas Katz
Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Kreston Bansbach
Andreas studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim (Stuttgart) und schloss als Diplom-Ökonom ab. Er kam 2010 zu Kreston Bansbach und begann in der Wirtschaftsprüfung. Nach bestandenem Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen wechselte er 2015 in die Steuerabteilung von Kreston Bansbach und konzentriert sich seither auf die internationale Besteuerung, insbesondere Verrechnungspreise, für eine Vielzahl von Mandanten aus unterschiedlichen Branchen. Zu seinen Hauptarbeitsgebieten gehören die Planung von Verrechnungspreisen, die Dokumentation von Verrechnungspreisen, die Unterstützung von Kunden bei Steuerprüfungen und die Überwachung von Verständigungsverfahren. Neben Verrechnungspreisen bearbeitet er auch andere internationale Steuerfragen, z.B. im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuern, Fragen der nationalen Besteuerung in Deutschland sowie Due Diligence und Mergers & Acquisitions.
Verrechnungspreise in Deutschland: Bereiten Sie sich auf Steuerprüfungen vor
August 22, 2024
Die jüngsten Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise in Deutschland haben erhebliche Änderungen im Verfahrensrecht des Landes mit sich gebracht, die insbesondere die Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation betreffen.
Diese neuen Verordnungen werden in Kraft treten:
- Für alle Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen und
- Für alle Steuerprüfungen, die nach dem 1. Januar 2025 eingeleitet werden
Angesichts der Tatsache, dass frühere Steuerzeiträume, einschließlich derjenigen, die bis ins Jahr 2018 zurückreichen, auch im Jahr 2025 noch Gegenstand von Steuerprüfungen sein können, haben diese neuen Vorschriften einen breiten Anwendungsbereich, so dass es für Steuerzahler unerlässlich ist, umfassend informiert und vorbereitet zu sein.
Wichtige Änderungen der Verrechnungspreise in Deutschland
- Verrechnungspreisdokumentation auf Abruf
Bisher wurde die Verrechnungspreisdokumentation in der Regel nur im Rahmen von Steuerprüfungen angefordert, wobei eine Frist von 60 Tagen (bzw. 30 Tagen bei außergewöhnlichen Transaktionen) nach der Anforderung durch einen Steuerprüfer galt. Die neuen Vorschriften ermächtigen die Steuerbehörden, die Verrechnungspreisdokumentation jederzeit anzufordern, auch außerhalb einer formellen Prüfung und ohne besonderen Anlass. Deutsche Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen müssen nun jederzeit bereit sein, die Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen.
- Verkürzte Einreichungsfristen
Die derzeitige Frist von 60 Tagen (30 Tage für außergewöhnliche Transaktionen) für die Einreichung der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation wird nach den neuen Regeln auf 30 Tage verkürzt.
- Obligatorische Vorlage bei Steuerprüfungen
Bei einer Steuerprüfung werden die Steuerzahler nicht mehr gesondert zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumenten aufgefordert. Stattdessen müssen sie die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen nach der Ankündigung der Steuerprüfung einreichen, also lange bevor der Prüfer tatsächlich mit der Prüfung beginnt. Diese Änderung macht es erforderlich, dass die Steuerzahler ihre Unterlagen im Voraus vorbereiten, da das 30-Tage-Fenster wahrscheinlich nicht genügend Zeit für eine angemessene Vorbereitung bietet. Verlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
- Strengere Strafen bei Nichteinhaltung
Die neuen Vorschriften sehen strengere Strafen für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation vor. Bisher wurden Zuschläge aufgrund des Ermessensspielraums der Prüfer nur selten durchgesetzt. Nach den neuen Vorschriften wird dieser Ermessensspielraum jedoch erheblich eingeschränkt. Wird die Dokumentation nicht eingereicht oder als unbrauchbar erachtet, können Zuschläge in Höhe von %-10% des zusätzlichen Einkommens (mit einem Minimum von EUR 5.000) erhoben werden. Verspätete Einreichungen können Zuschläge von bis zu 1 Million Euro nach sich ziehen, mindestens jedoch 100 Euro für jeden Tag der Fristüberschreitung. Außerdem können fehlende oder unbrauchbare Unterlagen dazu führen, dass die Steuerbehörden die Steuerbemessungsgrundlage schätzen, was zu erheblichen zusätzlichen Steuerschulden führen kann.
Empfehlung
Wir raten dringend dazu, die in Deutschland geltenden Schwellenwerte für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (einschließlich Master- und Local Files) zu überprüfen, wenn Ihre deutschen Unternehmen grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, insbesondere für noch nicht geprüfte Jahre.
Wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, ist es ratsam, die notwendigen Unterlagen im Voraus vorzubereiten, um die Einhaltung der 30-tägigen Einreichungsfrist zu gewährleisten, sobald eine Prüfungsanordnung nach dem 31. Dezember 2024 erlassen wird.
Master-Datei | Lokale Datei | |
Deutsche Schwellenwerte | Einzelumsatz des deutschen Unternehmens > 100 Millionen EUR | Gesamtes Entgelt für Lieferungen> 6 Mio. EUR und/oder Gesamtvergütung für sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Darlehensbeziehungen, Lizenzen, Beteiligungen usw.) > 0,6 Mio. EUR Bitte beachten Sie, dass die erhaltenen und die erbrachten Lieferungen/Dienstleistungen zusammengezählt werden müssen. Nur grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Parteien sind bei den Schwellenwerten zu berücksichtigen. Transaktionen zwischen inländischen Mitgliedern einer Gruppe sind nicht relevant. |
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